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JOMANA Immobilien · Bremen

Maklerprovision: 1,6 % je Seite

Käufer und Verkäufer zahlen bei uns denselben Satz – 1,6 % des Kaufpreises, inklusive Mehrwertsteuer.

Ein Satz, beide Seiten, keine Ausnahmen

Beim Verkauf einer Immobilie berechnen wir 1,6 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer für die Verkäuferseite und 1,6 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer für die Käuferseite. Der Satz ist für beide Seiten gleich und wird nicht davon abhängig gemacht, wer besser verhandelt.

Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, die an Verbraucher verkauft werden, schreibt das Gesetz seit Dezember 2020 ohnehin eine hälftige Teilung der Courtage vor (§§ 656c, 656d BGB). Wir wenden dieses Prinzip grundsätzlich an – auch dort, wo wir es nicht müssten.

Ein Rechenbeispiel

Bei einem beurkundeten Kaufpreis von 500.000 Euro:

  • Verkäuferseite: 1,6 % = 8.000 Euro inkl. MwSt.
  • Käuferseite: 1,6 % = 8.000 Euro inkl. MwSt.

Zum Vergleich: In Bremen sind Sätze von rund 3 % zuzüglich Mehrwertsteuer je Seite verbreitet. Der Unterschied bleibt bei Ihnen.

Was in der Courtage enthalten ist

  • Objektbesichtigung und Bewertung inklusive Preisherleitung
  • Beschaffung und Aufbereitung der Unterlagen (Grundbuch, Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächen)
  • Fotos und Exposé
  • Vermarktung über die relevanten Portale und den eigenen Interessentenkreis
  • Vorauswahl der Interessenten und Prüfung der Finanzierungsbestätigung
  • Besichtigungen und Preisverhandlung
  • Vorbereitung und Begleitung des Notartermins
  • Begleitung der Übergabe

Fällig wird die Courtage – wie im Maklerrecht üblich – mit dem Zustandekommen des notariellen Kaufvertrags. Kommt kein Vertrag zustande, entsteht auch keine Courtage.

Kosten Dritter, etwa für Grundbuchauszüge, Energieausweis oder den Notar, sind darin nicht enthalten; wir weisen Sie vorher darauf hin.

Fragen zur Courtage?

Rufen Sie uns an unter 0421-33196611 oder schreiben Sie uns – wir rechnen Ihren Fall gern konkret durch.

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